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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Geltungsbereich

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und untenstehende Hausordnung gelten für das Rechtsverhältnis zwischen Besucher*Innen der Brüder Grimm Festspiele und dem Magistrat der Stadt Hanau als Veranstalter, der nachfolgend als solcher benannt wird.

b) Mit dem Erwerb des Tickets wird die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich geschlossene Vereinbarung zwischen Besucher*Innen und Veranstalter anerkannt.
 
(2) Tickets, Kauf/Vorverkauf

a) Die Brüder Grimm Festspiele betreiben keinen eigenen Ticketverkauf. Der gesamte Ticket(vor)verkauf, die Abwicklung von Ticketbestellungen, online-Buchungen oder des Erwerbs von Print@home-Tickets sowie der Betrieb der Tageskasse für Veranstaltungen erfolgt durch die Frankfurt Ticket Rhein Main GmbH als gewerblicher Vermittler im Namen und mit rechtlicher Wirkung für den Veranstalter: Frankfurt Ticket RheinMain GmbH, Hanauer Landstraße 417, 60314 Frankfurt, Internetverbindung: www.frankfurt-ticket.de, Telefon: (069) 1340 400.

b) Die Öffnungszeiten der bekannten Vorverkaufsstellen sowie des telefonischen Vorverkaufs sind den Internet-Mitteilungen der Frankfurt Ticket RheinMain GmbH zu entnehmen sowie den regelmäßigen Veröffentlichungen der Brüder Grimm Festspiele oder deren Webpräsenz.

c) Darüber hinaus erfolgt der Ticketverkauf über weitere überörtliche Ticketverkaufsanbieter, mit denen der Veranstalter zusammenarbeitet, in allen Fällen zu den Verkaufsabläufen und Verkaufsbedingungen des jeweiligen gewerblichen Vermittlers.

d) Besucher*Innen begründen mit dem Erwerb eines Tickets mit dem jeweiligen gewerblichen Vermittler ein eigenes Vertrags- und Rechtsverhältnis. Leistung der Ticketverkaufsanbieter ist die Übergabe/Versendung von Tickets nach den Vorgaben des Kunden (Veranstaltung, Termin, Ort, Preisklasse, Sitzplatz, etc.). Verpflichtung des Kunden ist es, für diese Leistungen an den gewerblichen Vermittler die vereinbarte Service-, System- und Vorverkaufsgebühr und ggf. Versandgebühr zu zahlen. Diese Leistungen sind mit dem Kauf abgegolten. Die dafür fälligen Gebühren sind deshalb bei Umtausch- oder Rückgabe, etwa bei Ausfall einer Veranstaltung, von der Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.

e) Tickets für die im Programm veröffentlichten und angekündigten Veranstaltungen sind in der Regel im Vorverkauf erhältlich. Aus planungs- und organisatorischen Gründen können einige Veranstaltungen, insbesondere Teile des Rahmenprogramms oder Theater-Workshops erst zu einem späteren Zeitpunkt angeboten werden.

f) Käufer*Innen erwerben nicht das Recht zum Weiterverkauf der Tickets, insbesondere nicht zu einem höheren Preis. Das Ticket berechtigt die Inhaber*Innen zum Besuch der (auf dem Ticket) bezeichneten Veranstaltung.

g) Tickets sind nur gültig, wenn der Barcode lesbar, somit nicht verdeckt, überschrieben oder in sonstiger Weise verunstaltet ist. Nicht eindeutig lesbare und somit auch nicht kontrollierbare Print@home-Tickets werden nicht zur Veranstaltung zugelassen. Print@home-Tickets sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl eines Print@home-Tickets ist daher umgehend info@frankfurt-ticket.de zu kontaktieren.

h) Für an der Tageskasse erworbene Tickets oder bei Inanspruchnahme der Tageskasse für den Druck von Tickets aufgrund schuldhaften Verlusts oder nicht ausgedruckte Print@home-Tickets oder für Tickethinterlegungen (ausgenommen Freikarten) wird eine entsprechende Gebühr (2,- gemäß aktueller Preistabelle) erhoben.
 
(3) ÖPNV

a) Soweit Tickets die Kunden*Innen nach Maßgabe des Ticketaufdrucks berechtigen, diese als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, wird damit ausschließlich ein zwischen den Kund*Innen und dem Beförderungsunternehmen bestehendes gesondertes Vertragsverhältnis begründet, für welches die Beförderungsbedingungen des zum öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gehörenden Unternehmens, des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), gelten. Ob die Besucher*Innen die entsprechende Leistung in Anspruch nehmen, ist unerheblich.

b) Die Konditionen sind beim RMV einzusehen: https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/sortiment-verkauf/fahrkarten-im-ueberblick/fahrkarten-fuer-spezielle-anlaesse/kombitickets/amphitheater-hanau. Demnach gelten Tickets 5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Fahrt zum Veranstaltungsort und nach Ende der Veranstaltung bis Betriebsschluss zur Rückfahrt als Fahrkarte (2. Klasse). Die Benutzung der 1. Klasse ist nur mit Zuschlag möglich. Dies gilt auch für print@home Tickets, welche für die Nutzung des RMV beim Kauf personalisiert werden müssen.
 
(4) Rückgabe, Reservierung von Tickets

a) Die Rückgabe von gekauften Tickets ist, vorbehaltlich nachfolgender Regelungen bei Ausfall der Veranstaltung, grundsätzlich ausgeschlossen. Für nicht in Anspruch genommene bzw. verfallene Tickets wird kein Ersatz gewährt. b) Reservierungen von Tickets sind lediglich für Gruppen (Große Reisegruppen, Schul- und Kindergartengruppen bei Vormittagsvorstellungen,) vorgesehen. Innerhalb eines dem Kunden mitgeteilten Zeitraums muss der Ticketpreis eingegangen sein, andernfalls entfällt die Reservierung ab diesem Zeitpunkt. Liegt der Veranstaltungstermin innerhalb dieses Reservierungszeitraums (z. B. Reservierung am Veranstaltungstag) entfällt die Reservierung, sofern die Tickets nicht bis spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn an der Tageskasse abgeholt und bezahlt werden sollten.
 
(5) Ausfall einer Veranstaltung, Programm-/Besetzungsänderungen, Abbruch

a) Bei Ausfall/Absage einer Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatztermin bzw. eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Unabhängig davon haben bei Ausfall/Absage einer Veranstaltung Besucher*Innen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises, abzüglich der beim Ticketverkauf anfallenden Gebühren (Service-, System-, ÖPNV- und Vorverkaufsgebühr und ggf. Versandgebühr und deren Mehrwertsteueranteile). Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere können nutzlose Aufwendungen der Besucher*Innen, wie Fahrt- und Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden.

b) Die Rückzahlung erfolgt gegen Vorlage der Original-Tickets. Bei Rückgabe eines im Vorverkauf eines externen überörtlichen Ticketverkaufsunternehmens erworbenen Tickets gelten für die Rückabwicklung des Ticketkaufs bei Ausfall einer Veranstaltung ausschließlich dessen Verkaufsbedingungen. Auch in diesem Fall jedoch ist die Rückzahlung des eigentlichen Ticketpreises, ohne zusätzliche Gebühren, gewährleistet.

c) Eine Programmänderung wird grundsätzlich einem Ausfall der Veranstaltung bezüglich der vorstehenden Regelungen gleichgestellt. Es sei denn, das geänderte Programm entspricht den wesentlichen inhaltlichen und künstlerischen Gesichtspunkten der ursprünglich geplanten Veranstaltung. Änderungen der Besetzung bleiben vorbehalten und ohne Auswirkung auf das mit dem Erwerb des Tickets begründete Rechtsverhältnis gegenüber Besucher*Innen. Sie berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Tickets. Eine Minderung des Ticketpreises ist ebenfalls ausgeschlossen.

d) Bei Absage oder Abbruch einer Veranstaltung der Brüder Grimm Festspiele wegen witterungsbedingter Gefahren für die Gesundheit der Mitwirkenden ist der Veranstalter berechtigt, sofern zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung dargeboten wurde, eine Ersatzveranstaltung gleichen Programms für den gezahlten Ticketpreis darzubieten. Sofern dies ausgeschlossen sein sollte (Terminplanung, terminliche Begrenzung des Ensembles, Spieltechnik), wird der Ticketpreis erstattet, gemäß den vorstehenden Bedingungen.

e) Erfolgt der Abbruch nach der Hälfte der Aufführung bzw. nach der Pause, steht Besucher*Innen, vorbehaltlich einer Regelung im Einzelfall, weder ein Anspruch auf Ersatztermin, noch auf Erstattung zu. Die vorstehenden Regelungen begründen sich insbesondere mit den besonderen örtlichen Gegebenheiten der Spielstätte (Freilichtbühne, keine komplette Überdachung im Zuschauerbereich).

f) Der Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises verfällt, sofern er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Termin der ausgefallenen Veranstaltung, bei der Verkaufsstelle geltend gemacht wird, bei der die Tickets erworben wurden. Im Falle einer Nichterreichbarkeit der jeweiligen Verkaufsstelle (etwa wegen Schließung) bzw. des gewerblichen Vermittlers, sind die Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen: Magistrat der Stadt Hanau – Brüder Grimm Festspiele Hanau, Pfarrer-Hufnagel-Straße 2, 63454 Hanau (E-Mail: festspiele@hanau.de, Telefon. 06181 24670).

g) Nach Ablauf dieser Frist sind Reklamationen und Einwände in Zusammenhang mit dem Kauf des Tickets ausgeschlossen. Sofern die Tickets bei eigenständigen überörtlichen Ticketverkaufsanbietern erworben wurden, gelten für Reklamationen deren Verkaufsbedingungen.
 
(6) Ermäßigungen, Rabatte und Sondervorstellungen

a) Nachweisdokumente sind beim Kauf und beim Einlass für Ermäßigungen (Schüler-/Studentenausweis, Auszubildendenausweis, Schwerbehindertenausweis etc.) vorzulegen. Sofern das Dokument kein Lichtbild trägt, ist auch ein Lichtbildausweis der Person (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzulegen. Anderenfalls ist ein Aufpreis zum Normalpreis zu zahlen oder die Besucher*Innen müssen damit rechnen, dass ihnen der Einlass zur Veranstaltung verweigert wird, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

b) Ein ermäßigter Preis gilt für Kinder von 3 bis 14 Jahren, Schüler*Innen, Studierende, Bundesfreiwilligendienst-leistende und freiwillige Wehrdienstleistende, Menschen mit Behinderungen, Besitzer des Hanau Passes und Ehrenamtscard-Inhaber.

c) Ermäßigte Tickets sind nicht übertragbar.

d) Nach dem Erwerb der Tickets wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt. Dem bleibt Veranstalter des Weiteren vorbehalten, kurzfristige veranstaltungsbezogene Rabattaktionen durchzuführen. Diese haben auf die Preise bereits verkaufter Tickets keinen rückwirkenden Einfluss.

e) Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung erhalten ein kostenloses Ticket, wenn in deren Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "B", "H" oder "aG" eingetragen sind.

f) Sonderermäßigungen (Höhe gemäß aktueller Preistabelle) gelten für den gleichzeitigen Erwerb von Tickets als Gruppe ab 15 Personen in den Preisgruppen A und B (Musical und Reihe Grimm Zeitgenossen) sowie für Familien (ab 3 Personen bis maximal 6 Personen. 1 Erwachsener, max. 5 Kinder oder 2 Erwachsene, max. 4 Kinder) in der Preisgruppen A (Musical) bis Veranstaltungsbeginn um 18:00 Uhr oder Preisgruppe C (Familientheater) für alle Veranstaltungen. Sonderermäßigungen sind nicht mit Aktionsrabatten (bspw. Weihnachtsrabatt, Treuerabatt) kombinierbar.

g) Kombi-Ticket: Gekaufte Tickets der Preisgruppen (A) Musical, (B) Grimm Zeitgenossen und (C) Familientheater berechtigen zum kostenlosen einmaligen Besuch von GrimmsMärchenReich im Veranstaltungsjahr.

h) Preise und Ermäßigungsumfang sind der aktuellen Preisliste der Brüder Grimm Festspiele zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen Gebühren. Die Endpreise setzen sich aus Systemgebühr, Servicegebühr, Vorverkaufsgebühr und deren Mehrwertsteueranteile sowie ggf. RMV-Ticket-Gebühr (gültig bei Ticketaufdruck auf allen RMV-Linien für eine Fahrt zur Spielstätte und zurück) und Versandgebühr zusammen.

i) Bei einzelnen Veranstaltungen (z. B. Sonderveranstaltungen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich.

j) Vergünstigte Sondervorstellungen an Theatertagen mit Einheitspreis auf allen Plätzen (gemäß Preistabelle) sind mit der allgemeinen Ermäßigung und den Sonderermäßigungen kombinierbar. Es gilt der jeweils günstigste Preis.

k) Kitas, Schulgruppen, Kinderhorte und Ferienspiele (Theater für Kinder) zahlen beim Besuch von Vormittagsvorstellungen 5 EUR pro Ticket. Für Begleitpersonen sind je Schulklasse eine und je Kindergartengruppe zwei Eintrittskarten frei. Schulgruppen erhalten Tickets für Abendveranstaltungen zu einem Preis von 9 EUR.
 
(7) Haftung

a) Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz für Sach- und Vermögensschäden, die Besucher*Innen beim Besuch einer Veranstaltung der Brüder Grimm Festspiele (Betreten des Veranstaltungsbereiches) aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch ihrer Mitarbeite*/innen oder Erfüllungsgehilfen*Innen erleiden. Für Personenschäden (Körper, Gesundheit) besteht die Haftung des Veranstalters nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, somit auch bei Verursachung eines Schadens durch eine Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter*Innen oder Erfüllungsgehilfen*Innen, der einfache Fahrlässigkeit zu Grunde liegt.
 
(8) Sitzplätze, Besucher*Innen mit Rollstuhl

a) Besucher*Innen stehen ausschließlich Sitzplätze zur Verfügung. Stehplätze sind bei Veranstaltungen der Brüder Grimm Festspiele nicht vorgesehen und eingerichtet. Der jeweilige Sitzplatz ist, sofern keine explizit freie Sitzplatzwahl ausgewiesen ist, auf dem Ticket durch Bezifferung bezeichnet, das Ticket gilt grundsätzlich für diesen Sitzplatz. Bei Vorliegen besonderer Umstände (Sicherheitsgründe, Gefahrenabwehr u.a.) sind die Besucher*Innen verpflichtet, auf Anweisung des Wach- und Einlasspersonals andere Plätze als auf ihren Tickets vermerkt – auch in anderen Bereichen – einzunehmen. Besucher*Innen sind zur Minderung des Ticketpreises berechtigt, sofern sie auf einen in der allgemeinen Preiskategorie des Saalplans niedriger angesetzten Sitzplatz umgesetzt werden.
b) Für Besucher*Innen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, steht eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen zur Verfügung. Die Buchung eines Rollstuhlplatzes sollte daher möglichst frühzeitig, bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungstermin, erfolgen. Aus technischen Gründen und zum Zwecke des Schutzes vor unrechtmäßigem Gebrauch ist die Buchung nicht im Internet, sondern nur über die Hotline und in den Vorverkaufsstellen möglich.
 
(9) Datenschutz, Bild- und Tonaufzeichnungen:

a) Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrer Einwilligung bzw. ausschließlich im Rahmen der Vorgaben der DS-GVO, Verordnung (EU) 2016/679, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der sonstigen datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen erhoben, verwendet und gespeichert. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die für die Durchführung und die Inanspruchnahme unserer Dienste erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung stellen.

b) Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Mitarbeiter*Innen, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilf*Innen, Dienstleister und Vertragspartner des Veranstalters, die im Rahmen ihrer Tätigkeitserfüllung Zugang zu personenbezogenen Daten von Besucher*Innen erhalten, sind ihrerseits zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen und somit zur Vertraulichkeit verpflichtet.

c) Der beauftragte Ticketdienstleister und gewerbliche Vermittler nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten von Besucher*Innen in der Regel im automatisierten Verfahren und ausschließlich zur Begründung und Erfüllung/ Abwicklung des Vertrages mit diesen und nur im hierfür erforderlichen Umfang (z. B. zur Abwicklung des Ticketkaufs und des damit verbundenen Zahlungsverkehrs).

d) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Veranstaltungen Fotoaufnahmen sowie Bildaufzeichnungen zu Dokumentations-und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) zu erstellen/erstellen zu lassen. Für den Fall, dass der Veranstalter eine Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher*Innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden. Die Stadt Hanau ist berechtigt, solche Aufzeichnungen zur Verbreitung und Veröffentlichung an Print-/Online-/Film-und Fernsehmedien zu übermitteln. Dabei erfolgte Abbildungen von Besucher*Innen sind grundsätzlich auch ohne deren Zustimmung/Einverständnis rechtlich zulässig und dürfen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).
 
(10) Rechtsgeltung, Gerichtsstand

a) Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Hanau und den Besuchern*Innen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hanau.

Hausordnung des Magistrats der Stadt Hanau – Brüder Grimm Festspiele (Amphitheater Hanau / Wallonische Ruine / weitere Veranstaltungsorte)

(1) Zweck und Geltungsbereich

a) Diese Hausordnung bestimmt grundsätzliche Rechte und Pflichten von Besucher*Innen der Brüder Grimm Festspiele beim Einlass und während ihres Aufenthaltes bei Veranstaltungen.

b) Der Magistrat der Stadt Hanau behält sich vor, für einzelne spezielle Veranstaltungen der Brüder Grimm Festspiele besondere und zusätzliche Regelungen für Besucher*Innen vorzugeben. Solche werden in diesem Fall durch Aushang im Einlass- und Veranstaltungsbereich mitgeteilt.

c) Der Magistrat der Stadt Hanau, nachfolgend Veranstalter genannt, übt auf dem Veranstaltungsgelände das ihm zustehende Hausrecht aus. Er wird vertreten durch die Veranstaltungsleitung bzw. die Mitarbeiter*innen der Brüder Grimm Festspiele, das Einlass-, Verkaufs-, Wach- und Saalpersonal sowie die berufenen Verrichtungs-und Erfüllungsgehilf*Innen und Dienstleister, die mit der konkreten Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind. Ihren Anweisungen ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.
 
(2) Einlass

a) Soweit nicht anders geregelt, beginnt der Einlass auf das Veranstaltungsgelände bzw. zur Spielstätte eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Zeitgleich öffnen die Tageskasse und die Gastronomie. Der Zuschauerraum ist 30 Minuten vor der Veranstaltung zugänglich. In der Wallonischen Ruine öffnen Tageskasse und Zuschauerraum 30 Minuten vor Beginn. Bei Bedarf und für andere Spielorte können abweichende Regelungen getroffen werden.

b) Beim Einlass, auch beim ausnahmebedingten Wiedereintreten (siehe nachstehend) in den Veranstaltungsort, ist dem Einlasspersonal das gültige Ticket nebst gegebenenfalls dazugehörigen weiteren Dokumenten (Berechtigungsausweise für Ermäßigungen, Nachweise auf Grundlage gesetzlicher Regelungen wie dem Infektionsschutzgesetz, etc.) unaufgefordert vorzuzeigen. Tickets und zusätzliche Dokumente sind auf Verlangen auch im Zuschauerbereich vorzuzeigen.

c) Für den Einlass und beim Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen der Brüder Grimm Festspiele sind die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu beachten. Der Veranstaltungsbesuch von Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss des 13. Lebensjahres wird nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson gestattet.

d) Das Einlasspersonal ist berechtigt, Besucher*Innen im Einzelfall den Zutritt zu der Veranstaltung trotz gültiger Tickets zu verweigern, sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für erforderlich gehalten wird, um die Einhaltung behördlicher oder gesetzlicher Bestimmungen bzw. den Schutz der Besucher*Innen und des Festspielpersonals zu gewährleisten. Hierzu zählen eine begründete Vermutung, dass diese die Vorstellung stören oder andere Besucher*Innen belästigen (z. B. offensichtliche Alkoholisierung, aggressives Verhalten, Kundgabe von extremistischen Äußerungen jeder Art, obszöne bzw. provokative Bekleidung). Ein Anspruch von Besucher*Innen auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.
 
(3) Verspätung, Verlassen der Veranstaltung / des Geländes

a) Grundsätzlich ist ein Einlass nach Vorstellungsbeginn oder eine eigenmächtige Platzeinnahme nach Verlassen während einer laufenden Vorstellung nicht statthaft. Wenn die Situation es zulässt, können Besucher*Innen auch außerhalb einer Pause zu einem, nach Beurteilung des Einlasspersonals, geeigneten Zeitpunkt, auch nach Vorstellungsbeginn eingelassen werden. Diese Ausnahmeregelung kann insbesondere bei Veranstaltungen ohne Pausenunterbrechung umgesetzt werden. In diesen Fällen können andere als die Ticketplätze zugewiesen werden.

b) Ein zeitweises Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist während einer laufenden Veranstaltung grundsätzlich nicht vorgesehen. Besucher*Innen, die nach dem Eintreten den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund verlassen und aber zurückkehren möchten, sind angehalten, dies dem Mitarbeiter*Innen zur Kenntnis zu bringen.

c) Im Amphitheater sind Besucher*Innen, die aus wichtigem Grund die Vorstellung verlassen, gehalten, dies, sofern keine Einschränkung in der persönlichen Mobilität besteht, über den hinteren Ausgang zu tun, um eine Störung der laufenden Vorstellung auf ein Minimum zu reduzieren.
 
(4) Durchführung der Veranstaltung, Verhalten vor Ort

a) Besucher*Innen können der Veranstaltung verwiesen werden bzw. das Personal kann ihnen Hausverbot erteilen oder andere zur Abwehr von Beeinträchtigungen und Störungen geeignete Maßnahmen gegenüber Besucher*Innen im Rahmen dieses Hausrechtes ergreifen, sofern sie die Veranstaltung stören, andere Besucher*Innen belästigen oder in sonstiger Weise nachhaltig, trotz Aufforderung, gegen Pflichten aus ihrem Vertragsverhältnis mit dem Magistrat der Stadt Hanau über die Veranstaltung verstoßen (AGB, Hausordnung). Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem bzw. den nachstehend konkretisierenden Fällen nicht.

b) Zur Sicherheit unserer Besucher*Innen sind Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen erforderlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen Körper- und Taschenkontrollen, auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel, durchzuführen, sodass Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidungsstücke wie Mäntel, Jacken, Umhänge etc. jederzeit auf ihren Inhalt kontrolliert werden können. Dem Wach- und Einlasspersonal ist Einsichtnahme in die mitgeführten Behältnisse zu gestatten. Solange Besucher*Innen keine angemessene Kontrolle zulassen, kann der Eintritt und Aufenthalt verweigert werden.

c) Gegenstände die aufgrund ihrer Größe, Ausstattung oder Funktion, auch nach Beurteilung des Personals, zu einer Beeinträchtigung der Veranstaltung oder anderer Besucher*Innen und Künstler*Innen etc. führen können, dürfen nicht in den Besucherbereich eingebracht werden. Hierzu zählen z. B. Messer und andere spitze oder scharfe Gegenstände mit Verletzungsgefahr, Wurfgeschosse und Waffen jedweder Art, Behältnisse mit gefährdenden Inhalten (Treibgase, Pfefferspray etc.), entzündliche Gegenstände wie Fackeln und pyrotechnische Artikel, Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material wie Glasflaschen, technische Geräte wie Laserpointer, Lärminstrumente und andere Gegenstände.

d) Grundsätzlich sind Besucher*Innen gehalten, auf die Mitnahme sperriger Gegenstände (Kinderwagen, -räder, Motorradhelme und Gepäckstücke wie Rollkoffer und große Rucksäcke) zu verzichten und diese insbesondere nicht in den Zuschauerbereich einzubringen, da sie Fluchtwege blockieren könnten.

e) Große, sperrige Gegenstände müssen an einem der Eingänge der Spielstätte abgestellt, nicht einbringungsfähige Gegenstände Mitarbeiter*Innen übergeben werden, die sie während des Veranstaltungsablaufs ordnungsgemäß verwahren. Nach Ende der Vorstellung können die Gegenstände wieder abgeholt werden. Eine Garderobe ist bei den Veranstaltungen der Brüder Grimm Festspiele nicht eingerichtet. Der Veranstalter haftet nicht für einen Verlust dieser Gegenstände. Besucher*Innen, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der führen können, nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

f) Fundsachen werden bis zu zwei Wochen nach Ende der Spielzeit aufbewahrt und anschließend entsorgt. Der Verlust von Gegenständen ist unverzüglich anzuzeigen. Verlorene Gegenstände können nach Absprache im Festspielbüro oder am Eingang zur Spielstätte abgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Service-Nummer 06181 24670 oder über festspiele@hanau.de einen Abholtermin.

g) Das Mitbringen von Tieren jedweder Art ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen können für notwendige Assistenzhunde in entsprechender Funktion (bspw. für Sehbehinderte) getroffen werden. Diese sind vorher anzumelden.

h) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale geben können, dürfen nur in ausgeschaltetem Zustand in den Veranstaltungsraum eingebracht werden.

i) Die Brüder Grimm Festspiele werden auf einer Freilichtbühne aufgeführt. Bei hoher Auslastung werden auch Sitzplätze zum Verkauf freigegeben, die nur teilweise überdacht sind, sodass hier kein vollständiger Regenschutz gewährleistet ist. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist nicht gestattet.

j) Das Mitbringen von Speisen und Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist nicht zulässig. Das Verzehren von Speisen, auch aus dem Gastronomiebereich, ist im Zuschauerbereich ist nicht gestattet. Es ist Besucher*Innen ebenfalls nicht gestattet, während der Vorstellung ihren Sitzplatz zu verlassen, um an den Verkaufsständen im Besucherbereich Getränke oder Speisen zu erwerben. Hierfür ist ausschließlich der Zeitraum vor und nach der Veranstaltung bzw. in den Pausen vorgesehen.

k) Rauchen ist lediglich im Gastronomiebereich zulässig.

l) Stehplätze sind bei den Brüder Grimm Festspielen nicht eingerichtet/vorgesehen. Besucher*Innen haben ihren Sitzplatz, bezeichnet auf dem Ticket, einzunehmen. Ein eigenmächtiger Sitzplatzwechsel ist untersagt. Die Einnahme eines Sitzplatzes ohne das hierfür gültige Ticket berechtigt den Veranstalter zur Erhebung des Differenzbetrags oder zu einem Verweis aus der Vorstellung ohne Ersatzanspruch auf den Ticketpreis.

m) Personen mit Rollstuhl, die keinen dafür vorgesehenen Rollstuhlplatz besetzen, können zur Aufrechterhaltung des Evakuierungskonzepts und zur größtmöglichen Gewährleistung der Sicherheit für Leib und Leben aller Besucher*Innen auf einen der ausgewiesenen Rollstuhlplätze verwiesen werden.

n) Der Zugang zum Veranstaltungsgelände und zum Amphitheater ist ebenerdig. Sämtliche Treppen und Zugänge auf das Gelände und zum Amphitheater sind Fluchtwege und daher uneingeschränkt freizuhalten. Das Betreten der Bühne, des hinteren Bühnenbereiches (Kulissen) und der Garderoben ist für Besucher*Innen untersagt.

o) Bild-und Tonaufnahmen von der Vorstellung durch Besucher*Innen (z. B. mittels Mobiltelefon) sind bereits aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt. Diese Untersagung begründet sich darüber hinaus mit der Rücksichtnahme auf mitwirkende Künstler*Innen sowie andere Besucher*Innen. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte einzuziehen, die Löschung der Aufnahmen zu fordern und erst nach Beendigung der Veranstaltung an die betreffenden Besucher*Innen wieder auszuhändigen oder stattdessen diese der Veranstaltung zu verweisen. Hiervon unberührt können in einem solchen Fall Schadenersatzansprüche des Veranstalters oder der mitwirkenden Künstler*Innen begründet sein.